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Checkliste der Kriterien zum Betreiben von medizinisch-analytischen Laboratorien (Checkliste KBMAL)
An die Betreiber von medizinisch-analytischen Laboratorien
Wie Sie wissen, haben die in der medizinischen Laboranalytik implizierten Leistungserbringerverbände und Kostenträgerorganisationen in Ausführung der Bestimmungen des Gesetzes vor einigen Jahren beschlossen, eine Kommission zur Qualitätssicherung im medizinischen Labor zu bilden und dies mit der Gründung der QUALAB und der Unterzeichnung des Qualitätssicherungsvertrags konkretisiert. Eines der Hauptanliegen war, die Ausführung der Gesetzesbestimmungen betreffend Qualitätssicherung durch die Fachleute selber in die Hand zu nehmen und nicht den Behörden zu überlassen (Art. 77 Abs. 3 KVV: "In den Bereichen, in denen kein Vertrag abgeschlossen werden konnte (...), erlässt der Bundesrat die erforderlichen Bestimmungen.")
Der Zweck dieses gemeinsam unterzeichneten Grundvertrags wird wie folgt umschrieben: "Die Parteien bezwecken mit den nachfolgenden Bestimmungen, die in Art. 58 KVG, Art. 77 KVV, Art. 48 und 54 UVG, Art. 26bis IVG sowie Art. 25 MVG vorgesehene Qualitätssicherung, insbesondere die interne und externe Qualitätskontrolle bei denjenigen Leistungserbringern zu gewährleisten, welche Analysen durchführen."
In diesem Sinne hat die QUALAB ein Konzept erarbeitet, das von allen Partnerverbänden des Qualitätssicherungsvertrags (FAMH, FMH, H+, pharmaSuisse, santésuisse und die MTK) genehmigt, unterzeichnet und per 1.7.1999 in Kraft gesetzt wurde. Das Konzept stützt sich auf die "Kriterien zum Betreiben von medizinisch-analytischen Laboratorien (KBMAL)", deren Ausführungen für die speziellen Bedürfnisse der QUALAB ergänzt und modifiziert wurden. Insbesondere sind für den Bereich des Praxislaboratoriums Regelungen getroffen worden, die der besonderen Struktur und des Leistungsauftrags dieses Labortyps entsprechen. Die Forderung nach gleicher Qualität der Analyse unabhängig vom Labortyp, blieb dabei gewahrt.
Da gemäss Umfragen und aus entsprechenden Reaktionen klar wurde, dass viele Leistungserbringer - insbesondere in Praxislaboratorien - die KBMAL nicht kennen und somit nicht anwenden, hat die QUALAB beschlossen, anhand einer einfachen Checkliste den Leistungserbringern die KBMAL näher zu bringen.
Sie finden diese Checkliste KBMAL im Internet (www.qualab.ch), oder Sie können sie bei Ihrem Verband oder Ihrem Qualitätskontrollzentrum anfordern.
Wir erinnern alle Laborbetreiber daran, dass die Durchführung von Qualitätskontrollen gesetzlich und vertraglich obligatorisch ist.
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Merkblatt Teilnahme Externe Qualitätskontrolle
Kriterien zum Betreiben von medizinischen Laboratorien (SULM)